Wann benötigt ein Notar einen Transparenzregister Auszug?

Ein Notar kann in verschiedenen Situationen mit dem Transparenzregister in Berührung kommen. Der Hintergrund des Transparenzregisters ist, den wirtschaftlichen Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften transparent zu machen und so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Notare spielen eine wichtige Rolle in diesem System, da sie bei vielen Vorgängen, bei denen Transparenz erforderlich ist, beteiligt sind.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung der Bedingungen, unter denen ein Notar einen Transparenzregisterauszug benötigen könnte:

  1. Gründung oder Änderung von Gesellschaften: Wenn ein Notar die Gründung oder eine wesentliche Änderung einer Gesellschaft beurkundet, kann er einen Transparenzregisterauszug benötigen, um zu überprüfen, ob die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten korrekt sind. Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen im Gesellschafterbestand oder in der Kapitalstruktur vorgenommen werden.

  2. Immobilientransaktionen: Bei Immobilienverkäufen, bei denen juristische Personen oder Trusts beteiligt sind, kann ein Notar einen Transparenzregisterauszug anfordern, um die wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person oder des Trusts zu überprüfen.

  3. Gesellschafterwechsel: Bei einem Wechsel von Gesellschaftern kann der Notar den Auszug aus dem Transparenzregister benötigen, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlich Berechtigten korrekt erfasst sind.

  4. Kapitalerhöhung oder -herabsetzung: Bei solchen Transaktionen kann der Notar den Transparenzregisterauszug benötigen, um die wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen.

  5. Geldwäschepräventionspflichten: Notare sind gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. Dazu gehört die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. In diesem Zusammenhang kann der Notar einen Transparenzregisterauszug benötigen.

  6. Auf Verlangen der Beteiligten: Manchmal können die an einer Transaktion beteiligten Parteien den Notar bitten, einen Transparenzregisterauszug vorzulegen, um die wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen.

  7. Trusts und Treuhandschaften: Bei der Beurkundung von Trusts oder anderen treuhänderischen Konstruktionen kann der Notar den Auszug benötigen, um die wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen.

Es ist zu betonen, dass der Notar nicht in jedem Fall einen Transparenzregisterauszug benötigt. Es hängt von der Art der Transaktion und den daran beteiligten Parteien ab. Das Ziel ist jedoch immer, die Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten zu gewährleisten und so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

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Betroffene Rechtsformen

Für welche Körperschaften kann ein Transparenzregister Auszug beantragt werden? In Deutschland können für folgende Arten von Organisationen oder Gesellschaften Auszüge aus dem Transparenzregister beantragt werden:

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