Für welche Körperschaften kann ein Transparenzregister Auszug beantragt werden?

In Deutschland können für folgende Arten von Organisationen oder Gesellschaften Auszüge aus dem Transparenzregister beantragt werden:

  1. Juristische Personen des Privatrechts: Dies umfasst beispielsweise:

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaft (AG)
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
    • und andere juristische Personen
  2. Eingetragene Personengesellschaften: Hierunter fallen z.B.:

    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  3. Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind

  4. Stiftungen und andere Rechtsformen mit vermögensverwaltendem Charakter.

  5. Trusts: Sofern sie in Deutschland einen Verwaltungssitz haben oder einen Bezug zu Deutschland aufweisen (z.B. wenn sie in Deutschland wirtschaftlich aktiv sind).

  6. Einige andere spezielle Formen von Organisationsstrukturen, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Aktivitäten als potenziell anfällig für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angesehen werden könnten.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Organisation oder Gesellschaft im Transparenzregister eingetragen sein muss. Die Eintragungspflicht richtet sich nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) und betrifft in erster Linie juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, für die eine Gefahr der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angenommen wird. Ziel ist es, den wahren Eigentümer oder die wahren Eigentümer (die „wirtschaftlich Berechtigten“) dieser Organisationen transparent zu machen.

Wenn Sie einen Transparenzregisterauszug für eine bestimmte Firma oder Organisation beantragen möchten, müssen Sie sich an das Bundesanzeiger Verlag GmbH wenden, welches das Transparenzregister in Deutschland betreibt. Beachten Sie, dass der Zugriff auf das Register und die darin enthaltenen Informationen eingeschränkt sein kann. In der Regel können nur bestimmte Behörden, meldepflichtige Stellen (z.B. Banken) und Personen oder Organisationen mit einem berechtigten Interesse Auskünfte aus dem Register erhalten.

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