Auch Vereine sind, wie andere juristische Personen des Privatrechts, verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Transparenzregister zu melden. Das Transparenzregister dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, indem es die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen offenlegt. Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die mehr als 25% der Kapitalanteile hält, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Bei einem Verein sind dies in der Regel die Vorstandsmitglieder. Ein Auszug aus dem Transparenzregister für einen Verein würde daher Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer enthalten, die in der Regel die Vorstandsmitglieder sind. Dies umfasst Namen, Geburtsdaten, Nationalitäten, Wohnadressen und die Art und das Ausmaß ihrer Kontrolle über den Verein. Um einen Auszug aus dem Transparenzregister zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. In Deutschland erfolgt dies online über das Portal des Transparenzregisters. Der Antrag muss den Namen des Vereins enthalten und einen berechtigten Interesse für die Anfrage nachweisen. Bitte beachten Sie, dass der Auszug aus dem Transparenzregister personenbezogene Daten enthält und daher datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Diese Informationen müssen vertraulich behandelt und dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Für spezifische Informationen oder Anforderungen bezüglich Transparenzregisterauszügen für Vereine empfehlen wir, die offizielle Website des Transparenzregisters zu besuchen oder den Service zum Transparenzregister Auszug zu nutzen. Weitere Information finden Sie auch auf unserer Partnerseite www.transparenzregisterauszug-verein.de