Banken und andere Finanzinstitute haben oft ein berechtigtes Interesse an einem Auszug aus dem Transparenzregister. Dieser Auszug bietet Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person und kann daher bei der Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsgesetzen, hilfreich sein.

Ein Transparenzregisterauszug kann beispielsweise bei der Eröffnung eines neuen Kontos für eine juristische Person, bei der Durchführung von Finanztransaktionen oder bei der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen erforderlich sein.

Im Auszug sind in der Regel die folgenden Informationen enthalten:

  1. Angaben zur juristischen Person: Name, Rechtsform, Registernummer und Sitz der Gesellschaft.
  2. Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern: Namen, Geburtsdaten, Wohnorte, Nationalitäten und das Ausmaß der wirtschaftlichen Beteiligung jedes Eigentümers.
  3. Ausstellungsdatum und -ort: Das Datum und der Ort der Ausstellung des Auszugs.
  4. Unterschrift und/oder Stempel: Die Unterschrift des Beamten, der den Auszug ausgestellt hat, und/oder ein offizieller Stempel der Behörde, die den Auszug ausgestellt hat.

Um einen Auszug aus dem Transparenzregister zu erhalten, muss die Bank einen Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse nachweisen. In der Regel erfolgt die Beantragung online über das entsprechende Portal des Transparenzregisters.

Bitte beachten Sie, dass der Auszug aus dem Transparenzregister personenbezogene Daten enthält und daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes unterliegt. Diese Informationen müssen vertraulich behandelt und dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.

Für spezifische Informationen oder Anforderungen empfehlen wir, die offizielle Website des Transparenzregisters zu besuchen oder den Service zum Transparenzregister Auszug zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Partnerseite www.transparenzregisterauszug-bank.de